ActionAid ist eine unabhängige Organisation mit 45 Büros weltweit und Präsenz in 72 Ländern.
Dank unserer Föderation können wir in zahlreichen lokalen Kontexten auf der ganzen Welt tätig sein und dabei technisches Fachwissen und langjährige Erfahrung in groß angelegten Projekten einbringen. Wir gewährleisten eine effiziente Umsetzung unserer Projekte durch etablierte Verfahren, Transparenz und vollständige Übereinstimmung mit lokalen Bedürfnissen und Gegebenheiten.

Der ActionAid Switzerland wurde am 18. Februar 2013 in Lugano rechtlich gegründet und ist im Handelsregister des Kantons Tessin eingetragen.

Er wird von einem Vorstand und einer Mitgliederversammlung geleitet und unterliegt einer eingeschränkten Revision.

Unsere Struktur

Er ist der gesetzliche Vertreter des Vereins und stellt die Erfüllung aller administrativen und rechtlichen Verpflichtungen sicher. Vom Vorstand aus den Mitgliedern des Vorstands ernannt, die alle von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Seine Amtszeit beträgt 3 Jahre und ist stets wiederwählbar. Er leitet den Vorstand und die Mitgliederversammlung, die er einberuft und deren Arbeiten er koordiniert.

Giulio Gianetti (Präsident) – Sara Bertolai – Lorenzo Eusepi – Katia Scannavini – Chiara Colombo. Er ist das Organ, das den Verein verwaltet und über die Aufnahme neuer Mitglieder beschließt. Er muss aus mindestens einem und höchstens fünf Mitgliedern bestehen, die für 3 Jahre im Amt sind und stets wiedergewählt werden können. Laut Satzung trifft sich der Vorstand mindestens einmal alle 6 Monate oder wenn der Präsident es für angebracht hält oder ein Antrag von der Mehrheit der Mitglieder gestellt wird.

ActionAid International Italia E.T.S. – Sara Bertolai – Lorenzo Eusepi – Katia Scannavini – Chiara Colombo. Sie ist das oberste Organ des Vereins und bestimmt als solches die politischen und programmatischen Leitlinien, indem sie die Richtungen und allgemeinen Ziele festlegt, die als notwendig erachtet werden, um die satzungsgemäßen Zwecke zu erreichen. Sie trifft sich mindestens einmal jährlich zur Genehmigung des Haushalts und immer dann, wenn ein begründeter Antrag gestellt wird. Die Mitgliederversammlung wird mit Anwesenheit von mindestens der Hälfte plus eins der Mitglieder einberufen und beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Der Rechnungsrevisor wird jährlich von der Mitgliederversammlung zur Prüfung der Rechnungslegung gewählt. Zurzeit übt die Treunhandgesellschaft Ladif SA.

Photocredits: Esther Mbabazi/ActionAid